Kein Titel
| Schutzarten
durch Gehäuse (IP-Code) |
| endsprächend
PN-92/E-08106 / DIN EN 60 529 / IEC 529 |
Der
Umfang des Schutzes (Schutzart) durch ein Gehäuse wird mittels genormter
Prüfverfahren nachgewiesen. Der Umfang eines Schutzes wird im folgenden
als Schutzart oder Schutzgrad eines Gehäuses bezeichnet. Zur Einteilung
verschiedener Gehäuse bezüglich ihrer Schutzarten wird ein Bezeichnungssystem
verwendet.
Das Bezeichnungssystem
besteht aus den Code-Buchstaben IP und zwei nachfolgenden Kennziffern: |
 |
 |
| Anmerkung: |
| Nach der zweiten Kennziffer
können noch die zuzsätzliche und ergänzende Buchstaben stehen. |
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|
Schutzgrade
gegen Zugang zu gefährlichen Teilen
und gegen feste
Fremdkörper |
Erste
Kennziffer |
Bedeutung der ersten
Kennziffer:
Die erste Kennziffer gibt
an, inwieweit das Gehäuse Personen Schutz gegen den Zugang zu (das Berühren
von) gefährlichen Teilen gewährt. Dieser Schutz wird erreicht, indem das
Eindringen eines Körperteils oder eines Gegenstandes, der von einer Person
gehalten wird, in das Gehäuse verhindert oder begrenzt wird.
Gleichzeitig gewährt das
Gehäuse dem Betriebsmittel Schutz gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern.
Dies ist der Grund dafür, dass es zu jeder ersten Kennziffer zwei Beschreibungen
und zwei Definitionen gibt. |
| Erste
Kennziffer |
Kurzbeschreibung |
Definition |
| 0 |
Nicht geschützt. |
--- |
| 1 |
Geschützt gegen den Zugang
zu gefährlichen Teilen mit dem Handrücken. |
Die Zugangssonde, Kugel
50 mm
Durchmesser, muss ausreichenden
Abstand von gefährlichen Teilen haben. |
| Geschützt gegen feste Fremdkörper
50 mm Durchmesser und größer. |
Die Objektsonde, Kugel 50
mm Durchmesser, darf nicht voll eindringen*. |
| 2 |
Geschützt gegen den Zugang
zu
gefährlichen Teilen mit
einem Finger. |
Der gegliederte Prüffinger,
12 mm Durchmesser, 80 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen
Teilen haben. |
Geschützt gegen feste Fremdkörper
12,5 mm Durchmesser und
größer. |
Die Objektsonde,
Kugel 12,5 mm
Durchmesser, darf nicht
voll eindringen*. |
| 3 |
Geschützt gegen den Zugang
zu gefährlichen Teilen mit einem Werkzeug. |
Die Zugangssonde, 2,5 mm
Durchmesser, darf nicht eindringen. |
| Geschützt gegen feste Fremdkörper
2,5 mm Durchmesser und größer. |
Die Objektsonde,
2,5 mm Durchmesser, darf überhaupt nicht eindringen*. |
| 4 |
Geschützt gegen den Zugang
zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. |
Die Zugangssonde, 1,0 mm
Durchmesser, darf nicht eindringen. |
Geschützt gegen feste Fremdkörper
1,0 mm Durchmesser und größer. |
Die Objektsonde,
1,0 mm Durchmesser, darf überhaupt nicht eindringen*. |
| 5 |
Geschützt gegen den Zugang
zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. |
Die Zugangssonde, 1,0 mm
Durchmesser, darf nicht eindringen. |
| Staubgeschützt |
Eindringen von Staub ist
nicht vollständig verhindert, aber Staub darf nicht in einer solchen Menge
eindringen, dass das zufriedenstellende Arbeiten des
Gerätes oder die Sicherheit
beeinträchtigt wird. |
| 6 |
Geschützt gegen den Zugang
zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. |
Die Zugangssonde, 1,0 mm
Durchmesser, darf nicht eindringen. |
| Staubdicht |
Kein Eindringen
von Staub. |
| *) |
Der volle Durchmesser
der Objektsonde darf nicht durch eine Öffnung des Gehäuses hindurchdringen. |
|
|
| Schutzgrade
gegen Wasser |
Zweite
Kennziffer |
Bedeutung der zweiten
Kennziffer:
Die zweite Kennziffer gibt
die Schutzart des Gehäuses im Hinblick auf schädliche Einflüsse auf das
Betriebsmittel infolge des Eindringens von Wasser in das Gehäuse an. |
Zweite
Kennziffer |
Kurzbeschreibung |
Definition |
| 0 |
Nicht geschützt |
--- |
| 1 |
Geschützt gegen Tropfwasser |
Senkrecht fallende Tropfen
dürfen keine schädlichen Wirkungen haben. |
| 2 |
Geschützt gegen Tropfwasser,
wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist. |
Senkrecht fallende Tropfen
dürfen keine schädlichen Wirkungen haben, wenn das Gehäuse um einen Winkel
bis zu 15° beiderseits der Senkrechten geneigt ist. |
| 3 |
Geschützt gegen Sprühwasser |
Wasser, das in einem Winkel
bis zu 60° beiderseits der Senkrechten gesprüht wird, darf keine schädlichen
Wirkungen haben. |
| 4 |
Geschützt gegen Spritzwasser |
Wasser, das aus jeder Richtung
gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben. |
| 4K |
Geschützt gegen Spritzwasser
mit
erhöhtem Druck |
Wasser, das aus jeder Richtung
mit
erhöhtem Druck gegen das
Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben. (gilt nach DIN
40050 Teil 9 nur für Straßenfahrzeuge) |
| 5 |
Geschützt gegen Strahlwasser |
Wasser, das aus jeder Richtung
als Strahl gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen
haben. |
| 6 |
Geschützt gegen starkes
Strahlwasser |
Wasser, das aus jeder Richtung
als starker Strahl gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen
haben. |
| 6K |
Geschützt gegen starkes
Strahlwasser mit erhöhtem
Druck |
Wasser, das aus jeder Richtung
als Strahl mit erhöhtem Druck gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine
schädlichen Wirkungen haben.
(Gilt nach DIN 40050 Teil
9 nur für
Straßenfahrzeuge.) |
| 7 |
Geschützt gegen die Wirkungen
beim zeitweiligen Untertauchen
in
Wasser |
Wasser darf nicht in einer
Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse
unter genormten Druck- und Zeitbedingungen zeitweilig in Wasser
untergetaucht ist. |
| 8 |
Geschützt gegen die Wirkungen
beim dauernden Untertauchen
in
Wasser |
Wasser darf nicht in einer
Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse
dauernd unter Wasser getaucht
ist unter Bedingungen, die
zwischen
Hersteller und Anwender
vereinbart werden müssen. Die Bedingungen müssen jedoch schwieriger sein
als für die Kennziffer 7. |
| 9K |
Geschützt gegen Wasser bei
Hochdruck-/Dampfstrahl-Reinigung |
Wasser, das aus jeder Richtung
unter stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine
schädlichen Wirkungen haben.
(Gilt nach DIN 40050 Teil
9 nur für
Straßenfahrzeuge.) |
|
| Wo eine der beiden Kennziffern
nicht angegeben werden muss, ist sie durch den Buchstaben "X" zu ersetzen. |
| Ein Gehäuse darf nur mit
der ersten Kennziffer (Schutzgrade gegen Eindringen) für einen Schutzgrad
bezeichnet werden, wenn es auch alle niedrigeren Schutzgrade erfüllt. |
| Diese Bedingung ist für
die Kennzeichnung mit der zweiten Kennziffer (Schutzgrade gegen Wasser)
bis zum Schutzgrad 6K ebenfalls gültig. Ein jedoch nur mit der zweiten
Kennziffer 7, 8 (Schutz gegen Untertauchen) oder 9K (Schutz gegen Dampfstrahl)
bezeichnetes Gehäuse wird als ungeeignet betrachtet für eine Beanspruchung
durch Strahlwasser (Kennziffer 5 oder 6). Es braucht daher die Anforderungen
der Kennziffern 5 oder 6 nicht zu erfüllen. Erst wenn das Gehäuse eine
Doppelbezeichnung trägt, erfüllt es die Anforderungen an die Beständigkeit
gegen Strahlwasser und gegen Untertauchen. |
| Das Gehäuse
erfüllt die Prüfung für: |
Bezeichnung
und
Aufschrift |
|
|
Strahlwasser,
zweite
Kennziffer |
|
zeitweiliges oder dauerndes
Untertauchen,
zweite Kennziffer |
|
| 5 |
7 |
IPX5/IPX7 |
vielseitig |
| 6 |
7 |
IPX6/IPX7 |
vielseitig |
| 5 |
8 |
IPX5/IPX8 |
vielseitig |
| 6 |
8 |
IPX6/IPX8 |
vielseitig |
| - |
7 |
IPX7 |
eingeschränkt |
| - |
8 |
IPX8 |
eingeschränkt | | |
|